
FAQ
Sagt der Kunde den Behandlungstermin nicht mindestens 12 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Form einer Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen.
Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, wird dieser zu 100 % in Rechnung gestellt.
Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der vereinbarten Behandlungsdauer. Wir sind zudem berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Dienstleistung bucht, bei Antritt des Termins jedoch kundtut, dass er stattdessen eine Dienstleistung mit kürzerer Behandlungsdauer in Anspruch nehmen möchte.
Ab 30 Minuten Verspätung können wir den Termin zu Lasten des Kunden absagen, wenn ein Folgetermin besteht und somit eine Behandlung nicht mehr möglich ist.
Die Zahlungen der Behandlungen haben vor Ort direkt nach der Behandlung in bar zu erfolgen. Bei Verkäufen von Produkten vor Ort oder Gutscheinen gilt dies entsprechend.
Muss ein Produkt individuell für einen Kunden bestellt werden, so ist dieses im Voraus zu bezahlen.
Bei Onlinekäufen bestehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten:
- Kredit-/Debitkarte
- Apple Pay
- Google Pay
- Giropay
- Sofortüberweisung
